Ausbildung nach dem NÖ Hundehaltegesetz
13. Mai 2016
Beginn der Ausbildung gem. § 4 Abs. 2 (sog. "Listenhunde")
Verpflichtende Teilnahme an allen Ausbildungstagen für die Bestätigung nach der NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung für die Gemeinde.
Schriftliche Voranmeldung für Nichtmitglieder an unsere Mail-Adresse mit Angabe von Hundeführer (Name, Tel. Nr.) und Hund (Name, Rasse, Wurftag) erforderlich.
Meldeschluss: 06.05.2016
Auskünfte unter 02774/6426
NÖ Sachkundeverordnung unter Links
30. Dez. 2020



